Bußgeld und Punktereform: was sich für Autofahrer ändert

Der Mai bringt Neuerungen für Autofahrer: So steigen die Bußgelder bei einigen Verstößen im Straßenverkehr und das Punktesystem wird neu geregelt. Außerdem werden später im Jahr Warnwesten Pflicht. Lesen Sie hier, womit Sie in Zukunft rechnen müssen.

 

In Flensburg ändert sich das Punktesystem für Verkehrsverstöße zum 1. Mai. Bisher gab es je nach Schwere ein bis sieben Punkte, künftig werden es maximal drei Punkte sein. Bis zu acht Punkte dürfen sich dann ansammeln, bis der Führerschein eingezogen wird. Bisher waren es 18 Punkte. Die Punkte verjähren zu unterschiedlichen Zeiten: Ein Delikt, das mit einem Punkt bestraft wurde, steht zweieinhalb Jahre im Register. Wer zwei Punkte bekam, ist sie erst nach fünf Jahren los. Und ein Delikt, das drei Punkte brachte, verjährt erst nach zehn Jahren. Wer bis zu fünf Punkte angesammelt hat, kann einmal in fünf Jahren an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und bekommt dafür einen Punkt gestrichen.

 

Sie haben schon Punkte in Flensburg? Dann werden Sie diese durch die Reform nicht automatisch los. Die Punkte, die Sie für sicherheitsrelevante Verstöße bekommen haben, werden umgerechnet: Aus ein bis drei alten Punkten wird beispielsweise ein Punkt, acht bis zehn werden zu vier Punkten. Andere Punkte, beispielsweise für unberechtigtes Fahren in der Umweltzone oder für Fahren ohne Kennzeichen, werden gelöscht. Denn ab Mai werden diese Delikte nicht mehr mit Punkten bestraft, da sie nicht die Sicherheit gefährden.

 

Bußgelder werden teurer

 

Das heißt aber nicht, dass diese Vergehen gar nicht mehr bestraft werden. Sie werden künftig allerdings nur noch mit einer höheren Geldbuße belegt: Wer für die Umweltzone nicht die passende Plakette hat, zahlt dann 80 Euro. Bisher sind es 40 Euro und ein Punkt. Auch Handytelefonate während des Fahrens oder die Benutzung der falschen Reifen bei Winterwetter werden teurer. Da dies aber zusätzlich die Sicherheit auf der Straße gefährdet, bekommt einen Punkt, wer dagegen verstößt.

 

Warnwestenpflicht ab Juli

 

In anderen Ländern ist sie schon lange Pflicht, in Deutschland ab Juli: Künftig muss in jedem Auto mindestens eine Warnweste sein. Besser ist es aber, wenn für jeden Mitfahrer eine Warnweste im Auto liegt. Und zwar so verstaut, dass man leichten Zugriff hat und sie nicht erst suchen muss.

 

Wer Auto fährt, wird schnell in einen Unfall verwickelt. Sind Sie für diesen Fall rechtsschutzversichert?

 

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