Probefahrt – wer haftet bei selbst verschuldetem Unfall?

Wer will schon die Katze im Sack kaufen? Eine Probefahrt ist ein Muss, bevor man ein gebrauchtes Auto erwirbt. Ganz gleich, ob Sie das Auto eines Händlers oder eines aus privater Hand testen wollen: Sie müssen in jedem Fall vorab die Haftung klären. Kurz zusammengefasst geht es um die Frage, wer was an wen zahlen muss, wenn der Probefahrer einen Unfall verursacht.

Das muss vor der Probefahrt geregelt sein

  • Wer zahlt die Schäden am Fahrzeug?
  • Wie hoch ist eine eventuelle Selbstbeteiligung?
  • Wer trägt die steigenden Versicherungsprämien?
  • Wer übernimmt einen möglichen Wertverlust nach einem Unfall?

Autohändler oder private Verkäufer nutzen dafür in der Regel fertige Formulare, zum Beispiel von Autoclubs oder von Versicherungsunternehmen. Diese Vorlagen unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Manche schließen die Haftung des Kaufinteressenten fast vollständig aus, es sei denn, der Fahrer führt den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei. Andere Formulare übertragen die Haftung fast vollständig auf den Fahrer. Bei Händlern ist das Fahrzeug üblicherweise vollkaskoversichert. Eine genaue Lektüre ist für den Kaufinteressenten Pflicht.

Das sollte die Probefahrt-Vereinbarung enthalten

  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters und des Kaufinteressenten
  • Fahrzeugdaten wie Hersteller, Fahrzeugtyp, amtliches Kennzeichen sowie Datum der Erstzulassung
  • Dauer der Probefahrt
  • Haftungsfragen

Achten Sie unbedingt darauf, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt angemeldet ist. Nur dann ist es haftpflichtversichert und Schäden Dritter sind abgedeckt.

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