Internetabzocke: wenn jemand auf Ihre Kosten einkauft
Sie haben angeblich im Internet für viel Geld einen Gutschein gekauft, wissen davon aber nichts? Dann könnten Sie Opfer eines Internetbetrugs geworden sein. In diesem Fall sollten Sie schnell handeln, denn sonst ist im schlimmsten Fall das Geld weg.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen auf dem Sofa und rufen am Handy Ihre E-Mails ab. In Ihrem Postfach beglückwünscht man Sie, weil Sie einen Reisegutschein nach Asien im Wert für 998 Euro gekauft haben. Sie trauen Ihren Augen nicht, denn Sie haben nichts gemacht, gar nichts – und vor allem keinen Reisegutschein gekauft. Ist das Spam? Oder vielleicht doch nicht? Auf keinen Fall sollten Sie jetzt die E-Mail einfach löschen:
Sind Sie überhaupt Kunde des Portals?
Stellen Sie sich als Erstes die Frage, ob Sie überhaupt Kunde des Portals sind, das Sie zum Kauf beglückwünscht. Falls nein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um Spam handelt.
Loggen Sie sich auf keinen Fall über einen in der E-Mail mitgeschickten Link ein!
Sind Sie Kunde, sollten Sie sich einloggen – allerdings nicht über einen eventuell in der E-Mail geschickten Link, sondern indem Sie die URL neu in die Browserzeile schreiben.
Überprüfen Sie Ihre Kaufhistorie:
Wenn dort kein Gutscheinkauf verzeichnet ist, können Sie sich zusätzlich rückversichern, dass alles in Ordnung ist, indem Sie die Hotline kontaktieren. Ist dort tatsächlich ein Gutscheinkauf zu sehen, müssen Sie jedoch sofort handeln: Kontaktieren Sie den Kundenservice per Telefon, Chat oder E-Mail. Stornieren Sie den Kauf – dazu haben Sie im Prinzip 14 Tage Zeit. Wird der Gutschein allerdings in dieser Zeit eingelöst, haben Sie Pech gehabt. Lassen Sie darum den Gutschein sofort sperren.
Ändern Sie sofort Ihr Kennwort für diese Plattform:
So stellen Sie sicher, dass nicht noch weiter Missbrauch mit Ihrem Namen getrieben werden kann.
Fordern Sie Ihr Geld zurück:
Wird die Summe trotz Ihres Widerrufs von Ihrem Konto abgebucht, fordern Sie Ihr Geld zurück. Der Plattformbetreiber hat bis zu 15 Tage Zeit, die Summe zurückzuüberweisen. Alternativ können Sie das Geld über die Sparkasse zurückbuchen lassen. Sie sollten dann allerdings dem Kauf noch schriftlich per Einschreiben oder Fax widersprechen und erklären, weshalb Sie das Geld zurückgebucht haben. Grundsätzlich können Internetkäufe bis zu zwei Wochen rückgängig gemacht werden.
Setzen Sie eine Frist:
Setzen Sie eine Frist, bis zu deren Ende der Portalbetreiber mitteilen soll, wie der Fall weiterbehandelt wird. Sollte sich der Plattformbetreiber nicht bei Ihnen melden, schalten Sie einen Anwalt ein – zumindest, wenn es um hohe Summen geht.
Informieren Sie die Polizei:
Diese kann zwar im Regelfall nicht viel machen, aber eine Anzeige fließt zumindest in die Statistik ein und hilft, bundesweit ein Problem richtig einschätzen zu können.
So sind Sie auf der sicheren Seite:
Der InternetSchutz der SV Sparkassenversicherung bietet Ihnen die Absicherung einer Vielzahl finanzieller Risiken rund um die Internetnutzung.
Hier finden Sie weitere Informationen und können den InternetSchutz für kleines Geld beantragen:
http://www.sparkasse-loerrach.de/internetschutz
Oder einfach einen Termin bei Ihrem Berater vereinbaren.
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