Eine Grundbuch-Einsicht ist für Käufer wichtig!

Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück kaufen wollen, sollten Sie vorher das Grundbuch einsehen. Denn dort können Rechte Dritter eingetragen sein, die Sie in der Nutzung beeinträchtigen oder den Wert der Immobilie mindern.

 

Welche Rechte können das sein?

 

Ein klassischer Fall sind sogenannte Grunddienstbarkeiten. Dann hat der Eigentümer eines anderen Grundstücks Rechte, die das eigene Grundstück betreffen, zum Beispiel ein Wege- oder ein Leitungsrecht. Dann muss der Eigentümer dem Nachbarn die Durchfahrt genehmigen oder es dulden, wenn unter seinem Grundstück Leitungen verlegt werden.

 

Ein weiteres umfassendes Nutzungsrecht ist der Nießbrauch: Dazu zählt beispielsweise das lebenslange Recht einer (fremden) Person, das Haus bewohnen oder es vermieten zu dürfen. So etwas entsteht oft in Zusammenhang mit dem Tod eines Eigentümers, der seinem hinterbliebenen Partner das angestammte Zuhause sichern möchte. Dem eigentlichen Eigentümer bleibt dann nur noch das Verfügungsrecht. Das heißt, er darf das Haus – mit diesen Einschränkungen – verkaufen.

 

So gehen Sie vor

 

Informieren Sie sich, welches Grundbuchamt für Ihr Anliegen zuständig ist. Sie müssen allerdings ein berechtigtes Interesse nachweisen, bevor Sie Einblick erhalten. Das belegen Sie zum Beispiel mit dem Entwurf eines Kaufvertrags. Alternativ reicht eine Vollmacht des Eigentümers aus. Die Einsicht in das Grundbuch ist kostenlos. Für Auszüge oder beglaubigte Auszüge verlangt die Behörde Geld. Manchmal brauchen Sie ein solches Dokument, zum Beispiel, wenn Sie einen Immobilienkredit beantragen.

 

Wir begleiten Sie gerne in die eigenen vier Wände:

www.sparkasse-loerrach.de/immobilien

 

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