Mit betrieblicher Altersversorgung Altersarmut vorbeugen

veröffentlicht am 17. August 2020

Mit betrieblicher Altersversorgung Altersarmut vorbeugen

 

Schon lange reicht die gesetzliche Altersvorsorge nicht mehr aus, um im Alter gut versorgt zu sein. Neben der privaten Vorsorge gewinnt die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer mehr an Bedeutung. Für Arbeitnehmer hat bereits eine kleine Investition in die bAV dank der staatlichen Förderung eine große Wirkung.

Bereits seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer im Rahmen des Betriebsrentengesetzes den Anspruch, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das Prinzip ist einfach: Der Arbeitgeber zahlt einen bestimmten Betrag in einen Altersvorsorgevertrag, den er für seinen Mitarbeiter abgeschlossen hat. Bis zu 8 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung – diese liegt 2020 bei 82.800 Euro – können steuerfrei in einen bAV-Vertrag gezahlt werden. Das entspricht bis zu 6900 Euro im Jahr. Zudem sind Beiträge bis zur Höchstgrenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.

Das klingt attraktiv. Dennoch sorgt aktuell nur jeder dritte Beschäftigte mit einem monatlichen Haushaltseinkommen unter 2000 Euro mit einer bAV für das Alter vor. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Versicherungen der Sparkassen. Besonders auffällig: Die Verbreitung der Betriebsrenten ist gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen nur gering ausgeprägt. Die Gründe: Angst vor hohem Informationsaufwand, fehlendes Engagement des Arbeitgebers und fehlende Kenntnis der Arbeitnehmer über ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

Von der staatlichen Förderung profitieren

Für Arbeitnehmer ist der Vorteil bei der Entgeltumwandlung, dass der von ihnen festgelegte Betrag zwar vom Bruttogehalt abgezogen wird, aber im Rahmen der staatlichen Förderung in der Regel von Steuer- und Sozialabgaben befreit ist. Beschäftigte mit einem monatlichen Gehalt von 2500 Euro, die jeden Monat 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung einen Nettoaufwand von lediglich rund 57,50 Euro.

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 2019 grundsätzlich dazu verpflichtet ist, einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrages zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Damit erhöht sich in diesem Rechenbeispiel der Beitrag für die betriebliche Altersversorgung eines Mitarbeiters auf 115 Euro, wobei er aus seinem Nettogehalt nur 57,50 Euro zahlen muss. Diese Regelung gilt nur für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen ab dem 1. Januar 2019, wenn als Durchführungsweg die Direktversicherung, Pensionskasse oder ein Pensionsfonds gewählt wird. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungen gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst ab 2022.

Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde die bAV zum 1. Januar 2020 noch interessanter: Pflichtversicherte Rentenempfänger genießen jetzt über die Krankenversicherung der Rentner einen Freibetrag für Versorgungseinkünfte aus bAV-Verträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch sind seit Jahresanfang alle bAV-Renten bis zu 159,25 Euro monatlich komplett von Krankenversicherungsbeiträgen befreit. Betriebsrentner werden so spürbar entlastet.

Auch für Geringverdiener ist gesorgt

Gerade Arbeitnehmer mit einem kleinen Verdienst haben kaum finanziellen Spielraum, um fürs Alter vorzusorgen. Später sind sie somit besonders gefährdet, in die Altersarmut abzurutschen. Daher ist für sie die bAV ein wichtiges Instrument, um ihre Rente aufzustocken und Altersarmut zu vermeiden. Mit der Geringverdiener-Förderung hat der Staat einen staatlichen Zuschuss für Arbeitgeber eingeführt, um Arbeitnehmern mit einem steuerlichen Verdienst von maximal 2200 Euro brutto im Monat eine Zusatzrente zu ermöglichen. Dabei fördert der Staat Beiträge des Arbeitgebers von mindestens 240 bis maximal 480 Euro im Jahr. Arbeitgeber erhalten 30 Prozent des gezahlten Beitrags als staatlichen Zuschuss über die Lohnabrechnung zurück, jedoch höchstens 144 Euro. Geplant ist kurzfristig, diesen Höchstbetrag auf 288 Euro zu erhöhen.

Der Erfolg einer bAV ist allerdings von der Kommunikation über den Arbeitgeber und seiner individuellen Beratung abhängig. Hier kommen die Sparkassen und die Versicherungen der Sparkassen-Finanzgruppe ins Spiel. Die Versicherungen stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Wahl der geeigneten bAV-Lösung vor Ort beratend zur Seite.

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