3 Mythen und 3 Wahrheiten zum Dienstradleasing

veröffentlicht am 2. Juni 2021

3 Mythen und 3 Wahrheiten zum Dienstradleasing

 

Der Dienstwagen war gestern – heute ist das Dienstrad angesagt. Die gute Nachricht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Auch Diensträder können geleast werden. Doch wie genau sieht dieses Leasing aus? Es gibt viel Halbwissen und Mythen rund um das Firmenbike – wir stellen hier 3 Mythen und 3 Wahrheiten über Diensträder dar.

Die Mythen

  1. Mit einem Dienstrad darf man nur zur Arbeit fahren!
    Ein Mythos, denn mit deinem Dienstrad, welches von deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, darfst du auch privat fahren. Du kannst mit deinem geleasten Fahrrad zum Einkaufen, zum Sport, ins Kino oder in den Urlaub fahren. Das Dienstrad darf genutzt werden wie das eigene Bike, denn für die private Nutzung des Dienstrads versteuerst du jeden Monat den geldwerten Vorteil.  
     
  2. Dienstradleasing ist kompliziert!
    Stimmt nicht! Dienstleister wie JobRad (Dienstleister den wir nutzen) sorgen dafür, dass die Organisation des Dienstradleasings für das Unternehmen und die Mitarbeitende so einfach wie nur möglich ist. Der Dienstleister kümmert sich um die Vertragserstellung, Versicherung und um ein steuerrechtlich sicheres Fundament.  Auch während der Vertragslaufzeit steht der Dienstleister bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. 
     
    Der Anbieter JobRad macht es der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden einfach das Dienstradleasing allen rund 420 Mitarbeitern anzubieten. Unsere Mitarbeitende suchen sich ihr Traumbike beim Fachhändler aus und beantragten das Rad im „meinJobRad-Portal“. Die Sparkasse gibt mit wenigen Klicks den Antrag frei. Und dann kann es auch schon losgehen!
     
  3. Nur eine Person darf das Dienstrad nutzen!
    Auch diese Aussage ist falsch! Nicht nur der Mitarbeitende, der ein Dienstrad zur Verfügung gestellt bekommt, darf es nutzen. Auch alle dem Haushalt angehörigen Personen, etwa Partner oder Partnerin und sogar Kinder dürfen, mit dem Fahrrad herumradeln – auch in diesem Fall ist das Dienstrad versichert.

 
Die Wahrheiten

  1. E-Bikes, Lastenräder und Falträder sind auch Diensträder!
    Grundsätzlich kann jedes Fahrrad ein Dienstrad sein. Angestellte, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister wie JobRad abgeschlossen haben, können sich ihr Traumfahrrad selbst aussuchen. Egal ob es ein Lastenrad, Faltrad, Rennrad, Mountainbike, Stadtrad jeweils mit oder ohne elektrischen Antrieb ist. Beim Anbieter JobRad sind beispielsweise alle Hersteller und alle Marken möglich. Sofern der Arbeitgeber keine Vorgaben macht, können sich die Mitarbeitenden auch Diensträder im Wert von mehreren Tausend Euro aussuchen. 
     
  2. Auch Selbstständige können Diensträder leasen!
    Wie genau? Einfach einen Einzelleasingvertrag mit einem Mobilitätsanbieter wie JobRad abschließen. Mehr Informationen zum Dienstradleasing beim Anbieter JobRad für Selbstständige hier!
     
  3. Zum Ende der Laufzeit wird ein Angebot zum Kauf des Rades gemacht
    Dienstleister wie JobRad beabsichtigen, dem Mitarbeitenden zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sofern dieser dieses vom Leasinggeber übernimmt. Achtung: Diese sogenannte Andienung darf nicht von vorneherein vertraglich zugesichert werden, dies würde den rechtlichen Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widersprechen. 

 

Die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden bietet seinen Mitarbeitenden das Angebot von JobRad zu nutzen an. Wir sind JobRad Arbeitgeber.

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